Reglement

Die Teilnahme am Wettbewerb ist für die LehrerInnen und Klassen unverbindlich und an keine wie auch immer geartete geschäftliche Beziehung der TeilnehmerInnen an RENAULT sowie an keine Bezahlung einer Einreichgebühr geknüpft.

Pro Klasse kann nur ein Vorschlag eingereicht werden, wobei nur Einsendungen von Schulklassen berücksichtigt werden. Die Entscheidungen sämtlicher Jurys sind endgültig; die GewinnerInnen werden verständigt.

Die Jurierung in einem Bundesland kann nur stattfinden, wenn mindestens drei Plakate eingereicht werden. Sollte diese Zahl nicht erreicht werden, behält sich RENAULT das Recht vor, die Einsendungen aus dem Wettbewerb auszuschließen bzw. den Bundeslandsieger ohne Einbindung einer Landesjury zu nominieren. Der so ermittelte Bundeslandsieger hat keinen Anspruch auf das Landessieger-Preisgeld.

Von den neun Finalteams werden jeweils eine Lehrkraft und vier SchülerInnen zum Finale in Wien eingeladen; Anreise, Verpflegung und eine – sofern nicht anders möglich zwei – Übernachtung(en) inkludiert. Für diese Tage übernehmen die mitreisenden LehrerInnen bzw. Begleitpersonen sämtliche für Schulveranstaltungen rechtlich vorgesehenen Verpflichtungen.

Sämtliche in den Unterlagen und auf der Website angegebenen Termine (Einreichfristen etc.) sind für die TeilnehmerInnen verbindlich; Irrtümer, Satzfehler und Änderungen dieser Termine sind seitens RENAULT ausdrücklich vorbehalten.

RENAULT behält sich darüber hinaus vor, Einreichungen ohne Angabe von Gründen von der Jurierung auszuschließen. Alle eingesandten Unterlagen sowie die uneingeschränkten Werknutzungsrechte (z.B. für Information, Werbung und Promotion) gehen in das Eigentum der RENAULT ÖSTERREICH GmbH über. Dies gilt insbesondere für das Siegerplakat. RENAULT behält sich das Recht vor, und jede teilnehmende Klasse ermächtigt RENAULT ausdrücklich ohne finanzielle Gegenleistung dazu, die von den teilnehmenden Klassen im Rahmen dieses Wettbewerbs eingesandten Plakate auf jedem wie immer gearteten Träger zum Zweck der Information, der Werbung oder der Verkaufsförderung zu vervielfältigen, darzustellen und zu nutzen. Die eingereichten Unterlagen können nicht retourniert werden. Sachpreise können nicht in bar eingelöst werden.

Mit der Anforderung der Teilnahmeunterlagen stimmen die TeilnehmerInnen dem vorliegenden Reglement stillschweigend vollinhaltlich zu. Jeglicher Schriftverkehr über die Auslegung des Reglements wird unbeantwortet bleiben.

RENAULT haftet nicht für den Fall, dass, aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt auch immer, der Wettbewerb verlängert, verkürzt, abgeändert oder abgesagt wird, oder wenn aus einem Versehen der Post Poststücke verloren gehen oder verspätet eintreffen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.